leistungen

Ich biete Ihnen alle Leistungsphasen der Honorarordnung
für Architekten und Ingenieure (HOAI) an:

1. Grundlagenermittlung
2. Vorplanung
3. Entwurfsplanung
4. Genehmigungsplanung (für Innenarchitekturleistungen)
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe
7. Mitwirkung bei der Vergabe
8. Objektüberwachung
9. Objektbetreuung und Dokumentation

Spezielle Leistungen innerhalb des
Planungsprozesses sind hierbei:

1. Material- und Farbauswahl
2. Produktauswahl
3. Lichtplanung
4. Detailentwicklung

Alle Leistungen sind auch als Einzelleistungen buchbar.
Die Berechnung der Leistungen entspricht der aktuellen HOAI.

 

Inwieweit ist ein Innenarchitekt berechtigt, eine benötigte Baugenehmigung für Nutzungsänderungen, Änderungen und Errichtungen von baulichen Anlagen (gemäss §63 BauO NRW) einzureichen?
Dazu der Praxis-Hinweis der Architektenkammer NRW: Bauvorlageberechtigung der Innenarchitekten